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 Zuchtordnung des WSD e.V.  Zuchtordnung des Verbands IRV e.V.  Rassestandard nach FCI

Der Rassestandard nach FCI

Berger Blanc Suisse

Weitere Namen / Varietäten:
FCI-KlassifizierungGruppe 1, Hütehunde und Treibhunde (ausgenommen Schweizer Sennenhunde)
Sektion 1, Schäferhunde

FCI-Nummer 347

Rassestandard
(unter Einbeziehung des FCI-Standards vom: 12.08.2011)

Verwendung:
Familien- und Begleithund
Geschichte:
In den USA und Kanada konnten sich Weiße Schäferhunde allmählich zu einer eigenständigen Rasse entwickeln. Anfangs der 70-er Jahre wurden die ersten Tiere in die Schweiz importiert. Der amerikanische Rüde „Lobo“, geboren am 05. März 1966, kann als Stammvater der Rasse in der Schweiz angesehen werden. Aus Verbindungen mit diesem in der Schweiz registrierten Rüden sowie weiteren Importhunden aus den USA und Kanada wurden die Weissen Schäferhunde allmählich über ganz Europa verbreitet, wo sie heute, über Generationen rein gezüchtet, in großer Zahl leben. Deshalb werden diese Hunde seit Juni 1991 in der Schweiz als neue Rasse im Anhang des Schweizerischen Hundestammbuches (SHSB) geführt.
Proportionen:
Kräftiger, gut bemuskelter, mittelgroßer, stehohriger, stockhaariger oder langstockhaariger weißer Schäferhund von gestrecktem Format, mittelschwerem Knochenbau und eleganten, harmonischen Körperumrissen.
Wichtige Proportionen:
Mäßig langes Rechteckformat. Verhältnis Rumpflänge (von der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker gemessen) zu Widerristhöhe - 12 : l0.
Die Distanz vom Stop bis zum Nasenschwamm ist geringfügig grösser als die vom Stop bis zum Hinterhaupthöcker.
Verhalten / Wesen:
Lebhaftes und ausgeglichenes Temperament, bewegungsfreudig, aufmerksam mit guter Führigkeit. Von überwiegend freundlicher, aber unaufdringlicher Kontaktbereitschaft. Hohe soziale Kompetenz und Bindungsbereitschaft. Niemals ängstlich oder inadäquat aggressiv. Ein freudiger und gelehriger Arbeits- und Sporthund mit Potenzial fur vielseitige Ausbildungen. Hohe soziale Kompetenz und Anpassungsfähigkeit lassen eine ausgezeichnete Integration in das soziale Umfeld zu.
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Kopf:
Oberkopf:: Kräftig, trocken und fein modelliert, zum Körper passend. Von oben und von der Seite gesehen keilförmig.
Die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang sind parallel.
Schädel: Nur wenig gewölbt, angedeutete Mittelfurche.
Stop: Geringfügig ausgeprägt, aber deutlich erkennbar.
Gesichtsschädel::
Nasenschwamm: Mittelgross; schwarzes Pigment erwünscht, Wechselnase und aufgehellter Nasenschwamm zulässig.
Fang: Kräftig und im Verhältnis zum Schädel mäßig lang; Nasenrücken und untere Fanglinie gerade, zur Nase hin leicht zusammenlaufend.
Lefzen: Trocken, gut anliegend, möglichst vollständig schwarz.
Kiefer/Zähne: Kräftiges und vollständiges Scherengebiss, wobei die Zähne senkrecht im Kiefer stehen sollen.
Augen: Mittelgroß, mandelförmig, leicht schräg eingesetzt; Farbe braun bis dunkelbraun; Lider gut anliegend; schwarze Lidränder erwünscht.
Ohren: Hoch angesetzte, gut aufrecht getragene, parallel nach vorn gerichtete große Stehohren in Form eines länglichen, oben leicht abgerundeten Dreiecks.
Hals:
Mittellang, gut bemuskelt und harmonisch auf den Körper aufgesetzt; keine Wammenbildung; die elegant geschwungene Nackenlinie verläuft ohne Unterbrechung vom mäßig hoch getragenen Kopf bis zum Widerrist.
Körper:
Obere Profillinie: Kräftig, muskulös, mittellang.
Widerrist: Betont.
Rücken: Horizontal, fest.
Lenden: Stark bemuskelt.
Kruppe: Lang und von mittlerer Breite, zum Rutenansatz sanft abfallend.
Brust: Nicht zu breit, tief, (ca. halbe Widerristhöhe), bis zu den Ellenbogen reichend; ovaler, weit nach hinten reichender Brustkorb, deutliche Vorbrust.
Untere Profillinie und Bauch: Straffe, schlanke Flankenpartie; Bauchlinie leicht aufgezogen.
Rute:
Rundum buschig behaarte Säbelrute, die sich zur Spitze hin verjüngt; eher tief angesetzt, mindestens bis zum Sprunggelenk reichend; in Ruhe hängend oder im unteren Drittel leicht aufgebogen; in der Bewegung höher, aber nie über der Rückenlinie getragen.
Gliedmaßen:
Vorderhand:
Allgemeines: Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von vorne gesehen gerade; nur mäßig breiter Stand; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
Schultern: Langes und gut schräg gestelltes Schulterblatt; gute Winkelung; ganze Schulterpartie stark bemuskelt.
Oberarm: Von genügender Länge, stark bemuskelt.
Ellenbogen: Gut anliegend.
Unterarm: Lang, gerade, sehnig.
Vordermittelfuss: Fest und nur wenig schräg gestellt.
Vorderpfoten: Oval; Zehen dicht aneinanderliegend und gut gewolbt; geste, widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
Hinterhand:
Allgemeines: Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von hinten gesehen gerade und parallel, nicht zu breit stehend; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
Oberschenkel: Mittellang, mit starker Bemuskelung.
Knie: Ausreichend gewinkelt.
Unterschenkel: Mittellang, schräg, mit festen Knochen und gut bemuskelt.
Sprunggelenk: Kräftig, gut gewinkelt.
Hintermittelfuß: Mittellang, gerade, sehnig.
Hinterpfoten: Oval, etwas länger als Vorderpfoten; Zehen dicht aneinanderliegend und gut gewölbt; feste, widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
Gangwerk:
Rhythmischer Bewegungsablauf, gleichmäßig zügig und ausdauernd; weit ausgreifender Vortritt und kraftvoller Schub; im Trab raumgreifend und leichtfüßig.
Haut:
Ohne Falten, dunkel pigmentiert.
Haarkleid:
Haar :
Mittellanges Haar
Dicht, gut anliegendes Stockhaar; reichliche Unterwolle überdeckt von kräftigen, geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe sind kürzer behaart; am Nacken und an der Rückseite der Läufe etwas länger. Leicht gewelltes, hartes Haar zulässig.
Langes Haar
Dicht, gut anliegendes Stockhaar, reichliche Unterwolle überdeckt von kräftigen, geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe sind kürzer behaart; am Hals formt das lange Haar eine deutliche Mähne, an der Rückseite der Läufe einen längeren Behang und das Haar an der Rute ist buschig. Leicht gewelltes, hartes Haar zulässig.
Farbe
Weiß.
Maße / Gewicht:
Widerristhöhe Rüde: ca. 58 cm bis ca. 66 cm
Widerristhöhe Hündin: ca. 53 cm bis ca. 61 cm
Gewicht Rüde: ca. 30 kg bis ca. 40 kg
Gewicht Hündin: ca. 25 kg bis ca. 35 kg
Anmerkung: Typvolle Hunde dürfen wegen leichter Unter- oder Übergrosse nicht ausgeschlossen werden
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Fehler:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten ist als Fehler anzusehen, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist, und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen.
Schwache Wildfärbung (schwache gelbliche oder lohfarbene Schattierung) an Ohrenspitzen; Rücken und Oberseite der Rute.
Fleckige Pigmentverluste an Nasenschwamm, Lefzen und/oder Lidrändern.
Afterkrallen. Ausser in Ländern, in welchen die Entfernung der Afterkrallen gesetzlich verboten ist
Schwere Fehler:
Plumpe Erscheinung, zu kurzes Gebäude (quadratisches Format) .
Mangelndes Geschlechtsgepräge.
Fehlen von mehr als zwei PM1. Die M3 werden nicht berücksichtigt.
Hängeohren, Kippohren, Knickohren.
Stark abfallende Rückenlinie.
Ringelrute, Knickrute, Hakenrute, Rute über dem Rücken getragen
Weiches, seidiges Deckhaar; wollig, lockig, nicht am Körper anliegend; ausgesprochenes Langhaar ohne Unterwolle.
Deutliche Wildfärbung (deutliche, gelbliche oder lohfarbene Verfärbung) an Ohrspitzen, Rücken und Oberseite der Rute.
Ausschließende Fehler:
Aggressive oder ubermäßig ängstliche Hunde.
Hunde, die deutlich physische Abnormitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen mussen disqualifiziert werden.
Ängstlichkeit, hochgradige Schreckhaftigkeit, Angstaggressivität, inadäquate Aggression, lethargisches Verhalten.
Ein Auge oder beide Augen blau, hervortretendes Auge.
Entropium, Ektropium.
Vor- und Rückbiss, Kreuzbiss.
Völliger Pigmentverlust an Nasenschwamm, Lefzen und/oder Lidrändern.
Völliger Pigmentverlust an Haut und Ballen.
Albinismus.
NB:
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

Zucht - und Körordnung des IRV e. V.

(gem. § 3 Absatz 4 der Vereinssatzung) Stand: 01.01.2019

1. Allgemeine Zuchtbestimmungen

Alle zur Zucht zugelassenen Hunde müssen eine anerkannte Ahnentafel eines Rassehunde-Verbandes besitzen und wesensfest sein. Vor dem Deckakt muss der Hund durch einen Zuchtrichter (ZR) zuchttauglich geschrieben werden. Dieses hat auf einer Zuchtschau des IRV e. V. zu geschehen und ist vom ZR mit Unterschrift und Stempel im Ahnenpass des Hundes oder auf einem Formblatt des IRV e. V. (IPDF) zu bestätigen. Zuchtrichter und autorisierte Personen sind berechtigt, einen Hund auch außerhalb von Zuchtschauen auf Zuchttauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zuchttauglich zu schreiben. Grundsätzlich sind die zuständigen Zuchtwartinnen und Zuchtwarte berechtigt, eine Wurfstätte, bei Dringlichkeit auch ohne Anmeldung zu besichtigen. Es ist nicht gestattet, eigene Hunde oder Hunde von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zuchttauglich zu schreiben. DNA – Analysen zum Abstammungsnachweis oder zum Ausschluss von Erbkrankheiten werden anerkannt, wenn die Authentizität durch den abnehmenden Tierarzt bescheinigt wird. Großrassen, die aus Verbänden stammen, die keine HD- und ED - Untersuchungen vorschreiben, werden nicht in die Zucht aufgenommen.

2. Zuchtalter und Zuchtverwendung

  1. Kleinrassen können mit vollendetem 15.Lebensmonat zur Zucht verwendet werden.
  2. Großrassen (über 45 cm Widerristhöhe, größtmögliches Maß der Rasse) können mit vollendetem 18. Lebensmonat nach Vorliegen der Röntgenergebnisse zur Zucht verwendet werden. In beiden Fällen ist zu beachten, dass die Tiere ausreichend entwickelt und ausgewachsen sind.
  3. Bei einer Wurfstärke ab 8 Welpen muss die Hündin bei der nächsten Hitze leer bleiben, sie dar nur einmal im Jahr belegt werden. Bei Zwergrassen gilt dies analog bei einer Wurfstärke ab 5 Welpen.
  4. Sollte eine Hündin bei zwei aufeinander folgenden Hitzen belegt werden, muss sie bei der nächsten Hitze leer bleiben.
  5. Hündinnen scheiden mit vollendetem 8. Lebensjahr aus der Zucht aus.
  6. Rüden scheiden mit vollendetem 10. Lebensjahr aus der Zucht aus.
  7. Rüden, die nachweislich überdurchschnittliche Vererber sind, können mit Genehmigung eines Zuchtrichters eine Zuchtverlängerung für 2 Jahre erhalten.
  8. Bei allen Rassen über 45 cm Widerristhöhe (größtmögliches Maß der Rasse) ist eine HD- und ED-Untersuchung vorgeschrieben (Mindestalter 18 Monate).
    Eine OCD-Untersuchung der Schultern wird empfohlen.
    Bei Kleinrassen ist vor der Zuchttauglichkeitsprüfung eine Patella-Luxations- Untersuchung durch einen Tierarzt anzuraten.
     
    Die im IRV e. V. (IPDF) gültigen HD-Formeln lauten:
      HD A
    HD-frei
      HD B
    Übergangsform
      HD C
    Leichte HD
      HD D
    Mittlere HD (Zuchtverbot)
      HD E
    Schwere HD (Zuchtverbot)
    HD A darf uneingeschränkt mit HD A, B und C verpaart werden.
    HD B darf nur mit HD A oder HD B verpaart werden.
    HD C darf nur mit HD A verpaart werden.
     
    Die im IRV e. V. (IPDF) gültigen ED-Formeln lauten:
      ED 0
    Kein Hinweis auf ED
      Ü
    Übergangsform
      ED 1
    leichte ED
      ED 2
    Mittlere ED (Zuchtverbot)
      ED 3
    Schwere ED (Zuchtverbot)
    ED O darf uneingeschränkt mit ED O, Ü und ED 1 verpaart werden.
    Ü und ED 1 darf nur mit ED O verpaart werden.
    ED 2/3 - Hunde sind von der Zucht auszuschließen.
     
    Die HD- und die ED- und die empfohlene OCD-Auswertung darf nur durch die vom IRV e. V. (IPDF) benannte zentrale Auswertungsstelle dokumentiert werden.
  9. Inzestverpaarungen (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Geschwister untereinander) sind grundsätzlich verboten. Anträge auf Ausnahme sind schriftlich mit Begründung an die Geschäftsstelle des IRV e. V. (IPDF) zu richten.
  10. Über eine genetische Untersuchung müssen für jede Rasse die rassetypischen Erbkrankheiten ausgeschlossen werden.
    Träger einer dominant vererbten Erkrankung sind grundsätzlich von der Zucht ausgeschlossen.
    Träger einer rezessiv vererbten Erkrankung dürfen nur mit trägerfreien Zuchtpartnern verpaart werden.

3. Kennzeichnung der Hunde

Um ein Vertauschen oder Verwechseln der Hunde zu vermeiden, müssen alle Hunde gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip. Die jeweilige Kennzeichnungsnummer wird vom Zuchtwart im Wurfmeldeschein vorgenommen, im Ahnenpass des Hundes nur durch das Zuchtbuchamt. Hunde, die nicht eindeutig gekennzeichnet sind, werden nicht zur Zucht zugelassen. Für eindeutig erkennbare Tätowierungen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2012.

4. Wurfabnahme

  1. Wurfabnahmen werden grundsätzlich von einem Zuchtwart des IRV e.V. (IPDF) vorgenommen. Der Zuchtwart ist verpflichtet, den Wurf zu chippen oder dieses zu veranlassen. Für seine Bemühungen sind dem Zuchtwart die entstandenen Fahrtkosten, die Unkosten für die Transponder sowie ein Festbetrag pro Wurf zu zahlen. Die km-Pauschale, die Transponderkostenund der Festbetrag werden vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt. Eine Anfahrt des Zuchtwartes bis zu 200 km ist zumutbar.
  2. Eine Wurfabnahme durch einen Tierarzt darf nur ausnahmsweise und nach vorheriger Autorisierung desselben durch den IRV e. V. (IPDF) erfolgen. Diese Ausnahme muss jeweils neu beantragt werden.
  3. Die Wurfabnahme durch in häuslicher Gemeinschaft lebender oder verwandter Personen ist nicht zulässig.
  4. Die Wurfabnahme erfolgt in der Wurfstätte frühestens ab der 7.Lebenswoche.
  5. Bei der Wurfabnahme sind das Muttertier und die Welpen zu begutachten. Auffälligkeiten und erkennbare Mängel sind im Wurfmeldeschein schriftlich festzuhalten und dem Züchter mitzuteilen.
  6. Bei einer Wurfstärke ab 8 Welpen bei Großrassen darf die Hündin erst nach einem Jahr wieder belegt werden, Stichtag ist der Decktag - bei Kleinrassen gilt dies analog. Bei Zwergrassen bis 5 kg Körpergewicht gilt dies analog für eine Wurfstärke ab 5 Welpen.
  7. Die Namen der Welpen beginnen beim 1. Wurf des Züchters – nicht der Hündin – mit „A“, der nächste mit „B“ usw.
  8. Die Wurfanmeldung bei dem zuständigen Zuchtwart muss bis zum 5. Tag stattfinden, die Wurfabnahme mit Mikrochip erst nach der 7. Lebenswoche.
  9. Das Entfernen der Welpen aus dem Wurf vor der Wurfabnahme und vollendeter 8. Lebenswoche ist verboten.
  10. Wurfmelde- und Deckschein sind gut leserlich und vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Unleserliche Wurfmeldescheine und solche, bei denen die Unterschriften fehlen, werden nicht bearbeitet.
  11. Zur Beantragung der Ahnenpässe sind die Original-Ahnentafel der Mutterhündin, der Deckschein (vom Deckrüdenbesitzer ausgefüllt und unterschrieben), der Wurfmeldeschein und Kopien der Zuchttauglichkeits-Bescheinigungen beider Elterntiere beim Zuchtbuchamt einzureichen.

5. Hinweise zum Decken

  1. Es dürfen nur gesunde und ungezieferfreie Hunde zum Decken geführt werden. Für Schäden, die durch Krankheiten oder Ungezieferbefall entstehen, haftet der jeweilige Hundebesitzer.
  2. Beim Leerbleiben der Hündin steht dem Besitzer ein weiterer Deckakt des Rüden mit der gleichen Hündin zu, dieser Deckakt ist dann kostenlos.

6. Körung

  1. Körungen können nur durch vom IRV e. V. (IPDF) benannte Körmeister vorgenommen werden.
  2. Gebrauchshunde, die angekört werden sollen, müssen mindestens ein Leistungsabzeichen erreicht haben, z. B.: Schutzhund I, II, III, usw.
  3. Bei Jagd- und Hütehunden ist ein entsprechendes Leistungsabzeichen erforderlich, z. B.: Hüte-, Wasser- und Apportierprüfung, ersatzweise Fährtenhundprüfung I, II, oder III.
  4. Hunde mit Wesenschwäche und fehlender Schussgleichgültigkeit werden nicht angekört.
  5. Es können die Körklassen I und II vergeben werden. Die Körklasse I auf zwei Jahre, die Körklasse II jedoch nur auf ein Jahr. Wird die Körklasse I zum 2. Mal erreicht, wird der Hund auf Zuchtdauer angekört.
  6. Die HD-Bewertung darf nicht schlechter sein als HD-II (Übergangsform), die ED-Bewertung nicht schlechter als ED-I (frei). Es werden nur vollzahnige Hunde angekört und nur bereits zuchttauglich geschriebene Hunde können zur Körung vorgestellt werden.
  7. Welpen, die aus der Verpaarung angekörter Elterntiere fallen oder deren Eltern ein Leistungsabzeichen erreicht haben, können ROTE Ahnentafeln erhalten.

7. Zuchtkörung

  1. Der Hund muss ohne Toleranz in der Standardgröße liegen
  2. Der Hund muss vollzahnig sein. (Zwerg- und Kleinrassen dürfen maximal zwei P-1 Fehler aufweisen)
  3. HD-und ED-Auswertungen nur mit HD-I und ED-I für Großrassen, bei Kleinrassen mit Patellaauswertung
  4. Weitere rassetypische Untersuchungsergebnisse sind vorzulegen
  5. Der Hund muss mindestens 2 Championate ab der offenen Klasse erreicht haben.
    ( Nationales- und Internationales Championat )
  6. Leistungsprüfungsergebnisse sind vorzulegen
  7. Der Hund muss die Wesensprüfung zur Zuchtkörung bestanden haben

Die Welpen aus einer Zuchtkörung (beide Elterntiere) erhalten den Zusatz „Premium-Körzucht“ mit „goldenen Papieren“.

8. Auslesezucht

Wenn beide Elterntiere das Nationale- und Internationale Championat (CAC oder CACIB) nachweisen können, erhalten die Welpen das Prädikat „Auslesezucht“ in der Ahnentafel.

Diese Zucht- und Körordnung wurde zum Schutz der Rassehunde geschaffen. Sie verfolgt den Zweck, Hunde zu züchten, die dem Internationalen Rassestandard (FCI) entsprechen, ferner die Hoch- und Leistungszucht und den Hundesport zu erhalten und zu fördern. Dieses geschieht im Einklang mit dem Bundesdeutschen Tierschutzgesetz vom 18.12.2007. Alle Mitglieder des IRV e. V. (IPDF) sind an diese Zucht- und Körordnung gebunden. Sie haben sich durch Ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag verpflichtet, die Satzung, die Zucht- und Körordnung sowie das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung genauestens einzuhalten. Gruppenvorsitzende, Vorsitzende von IRV-Vereinen, Zuchtrichter, Körmeister sowie Zuchtwarte des IRV e. V. (IPDF) sind angehalten, die Einhaltung dieser Anweisungen zu überwachen. Verstöße werden mit Verwarnung, vorübergehender Zuchtsperre oder Ausschluss aus dem IRV e. V. (IPDF) geahndet. Mit Erscheinen dieser Zucht- und Körordnung verlieren alle bisherigen Zucht- und Körordnungen ihre Gültigkeit. Ergänzende rassespezifische Regelungen zum Erlangen der Zuchtzulassung sind auch, wenn sie hier nicht explicit genannt sind, als Bestandteil dieser Zucht- und Körordnung anzuwenden. Bereits in der Zucht stehende Hunde laufen gemäß der ehemaligen Bestimmung aus. Die teilweise praktizierte “Zuchtmiete“ ist nicht! im Sinne des Verbandes.


Quelle: Zuchtordnung Internationaler Rassehundeverband Löhne e.V.